Überprüfen Sie jetzt Ihr Cookie-Banner!

Neues Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VwGH):

Es ist klar: Die Zustimmung zu Cookies muss freiwillig und gleichberechtigt erfolgen – das bedeutet, dass Nutzerinnen keine Nachteile erleiden dürfen, wenn sie keine Einwilligung erteilen.

Die Datenschutzbehörde forderte einen Websitebetreiber auf, sein Cookie-Banner so zu ändern, dass neben dem „Akzeptieren“ – Button eine gleichwertig sichtbare Option erscheint, mit der Nutzerinnen das Banner schließen können, ohne ihre Zustimmung zu erteilen.

Der VwGH bestätigte diese Entscheidung und stellte klar:

  • Widerruf der Einwilligung muss genauso einfach sein wie die Zustimmung.
  • Es ist nicht zulässig, wenn zum Akzeptieren ein Klick, zum Ablehnen jedoch mehrere Klicks nötig sind.
  • Unterschiedliche visuelle Gestaltungen (z. B. ein grüner „Akzeptieren“-Button vs. ein unauffälliger „Zwecke anzeigen“-Link) beeinflussen unzulässig.
  • Ein Link im Footer zum späteren Ablehnen reicht nicht aus, wenn Nutzer*innen vorher mit dem Banner interagieren müssen, um auf die Website zugreifen zu können.

Fazit: Unternehmen sollten ihre Cookie-Banner überarbeiten, um konform zu sein. Das Design muss den Nutzerinnen eine echte Wahl lassen – alles andere kann rechtlich problematisch sein.

VwGH 16.1.2025, Ra 2024/04/0424

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