Streikrecht im Fokus: Rückblick auf das Arbeitsrecht Moot Court Finale 2025

Am 13.06.2025 fand das diesjährige Bundesfinale des österreichischen Moot Courts Arbeitsrecht statt. Das von unserer Kanzlei mitbetreute Team der Wirtschaftsuniversität Wien (Julia Huber und Paul Amann) erzielte nach Überstehen der Vorrunde im Finale den hervorragenden zweiten Platz. Nachfolgend teilen wir Impressionen der Verhandlungsvorbereitung an diesem speziellen Tag.

Abseits des Erfolgs bot der im Rahmen einer mündlichen Revisionsverhandlung behandelte Fall wichtige Einblicke in ein Thema, das für Arbeitgeber von größter praktischer Relevanz ist: das Arbeitskampfrecht.

Der Fall: Wenn sich die Betriebsversammlung in einen Streik entwickelt

Der diesjährige Moot Court-Fall bezog sich auf praktisch bekannte Situationen: In einem Unternehmen fand zunächst eine reguläre Betriebsversammlung statt. Unter dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ entwickelte sich eine heftige Diskussion über die laufenden Kollektivvertragsverhandlungen, die letztlich in einen Streikbeschluss und Streik mündete.

Die rechtlichen Kernfragen für Arbeitgeber

Der Moot Court Fall warf fundamentale Fragen des Arbeitsrechts auf, die jeden Arbeitgeber beschäftigen sollten:

  • Darf ein Streikbeschluss während einer Betriebsversammlung gefasst werden? Aus der Friedenspflicht aller Belegschaftsorgane folgt, dass eine Betriebsversammlung nicht dafür missbraucht werden darf, eine spätere Störung der Betriebsabläufe durch Fassung eines Streikbeschlusses zu planen oder Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen einer Betriebsversammlung abzuhalten.
  • Wann ist ein Streik zulässig? Für die Geltungsdauer des anwendbaren Kollektivvertrags gilt eine Friedenspflicht, welche die Kollektivvertragsparteien bindet. Das bedeutet, dass die in Bezug auf den Kollektivvertrag ergriffenen Arbeitskampfmaßnahmen zumindest unter besonderer Beobachtung stehen und unzulässig sein können. Selbst, wenn die Friedenspflicht nicht (mehr) greifen sollte, darf ein Streik keinesfalls den guten Sitten widersprechen und muss verhältnismäßig sein.
  • Wie können sich Arbeitgeber wehren? Gegen einen rechtswidrigen Streik stehen dem Arbeitgeber mehrere Reaktionsmöglichkeiten offen: Neben der Klage auf Unterlassung und Schadenersatz gegenüber den Streikorganisatoren und Arbeitnehmern, kann bei drohenden unwiederbringlichen Schäden auch schnelle Abhilfe durch die Beantragung einstweiliger Verfügungen erzielt werden.

Praktische Bedeutung für Ihr Unternehmen

Streiks bedeuten für Betriebe erhebliche (finanzielle) Schäden und stören nicht nur den Betriebsablauf, sondern die langfristige Betriebsintegrität. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und entsprechende Strategien zu entwickeln, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten.

Bei ATTYS Rechtsanwälte verfügen wir über umfassende Expertise im Arbeitskampfrecht und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Streiks, Betriebsversammlungen und Kollektivvertragsverhandlungen zur Seite. Unser Partner Dr. Christoph Ludvik berät Sie gerne zu präventiven Maßnahmen und unterstützt Sie im Konfliktfall mit Betriebsräten und Sozialpartnern.