SKIZZIERE DIES: Wenn Kunst auf Markenrecht trifft

Mercedes-Benz hat gerade erfahren, dass nicht alle Wege zur Markeneintragung führen!

Das Gericht der Europäischen Union hat ihren Versuch, eine handgezeichnete Skizze eines Geländewagens als Marke eintragen zu lassen, in einer Entscheidung abgelehnt, die jeder Markenmanager sich merken sollte. (Rechtssache T‑400/24)

Die Handlungswendung? Das Gericht hat nicht über den künstlerischen Wert entschieden (das ist Aufgabe des Urheberrechts!), sondern darüber, ob Verbraucher das Logo eindeutig als „Mercedes-Benz” erkennen würden.

Das Verdikt: Zu generisch = kein Markenschutz

Wichtigste Erkenntnisse für Marken: Ihre Marke muss deutlich „DAS GEHÖRT UNS“ aussagen – nicht nur „das ist hübsch“. Selbst erfahrene Autokäufer würden diese Skizze nicht speziell mit Mercedes in Verbindung bringen.

Die Millionen-Euro-Frage: Bevor Sie Ihre nächste Markenanmeldung einreichen, fragen Sie sich: Würden Ihre Kunden sofort erkennen, dass diese Marke Ihnen und niemand anderem gehört?