OUR CLIENTS

Sie stehen bei ATTYS im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihre Anforderungen erfüllen. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind unser Antrieb. Als langfristige Partner arbeiten wir auf Augenhöhe – von Unternehmer zu Unternehmer. Proaktive Beratung und transparente Kommunikation stehen für uns an erster Stelle. So sind Sie stets gut informiert und in sicheren Händen.

Ein Auszug unserer Klienten, die so vielfältig sind, wie ihre Rechtsangelegenheit mit denen Sie zu uns kommen.

Mandantenstimmen

Als internationales Unternehmen sind wir mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden. Die Kommunikation erfolgt stets schnell und klar. Besonders schätzen wir, dass uns die komplexe juristische Fachsprache immer verständlich erklärt wird. So wissen wir genau, welche Schritte wir einleiten können oder müssen und haben jederzeit klare Handlungsvorschläge. Wir fühlen uns bestens betreut und können die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!
Das Anwaltsteam von ATTYS arbeitet sehr unternehmensorientiert. Die umfassende Beratung im Medien-, Marken- und Gesellschaftsrecht war nicht nur schnell, sondern auch absolut "on point".

Use Cases

Geschäftsgeheimnisschutz über die Implementierung eines Schutzkonzepts und Schulungen

Ein KMU aus dem Bereich Maschinenbau hat ATTYS damit beauftragt seine Betriebsgeheimnisse rechtssicher zu schützen. In einem ersten Schritt identifizierten und klassifizierten unsere Experten die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens und entwickelten darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen sowie interne Richtlinien. Dabei wurden der spezifische Unternehmensgegenstand und die Unternehmensstruktur berücksichtigt. Um die Mitarbeiter auf den sensiblen Umgang mit Betriebsgeheimnissen vorzubereiten, fanden in einem zweiten Schritt Schulungen durch unsere Experten statt. Mit unserem Gesamtkonzept konnten wir einen umfassenden und rechtssicheren Schutz der Betriebsgeheimnisse sicherstellen. 

Kurzzeitvermietung für touristische Zwecke in Wien

Ein in der Immobilienbranche tätiger Unternehmer beauftrage ATTYS, um Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kurzzeitvermietung von Geschäftslokalen und anderen Gewerbeimmobilien über Airbnb in Wien zu erhalten. Basierend auf dem anvisierten Geschäftsmodell des Mandanten, identifizierten wir die rechtlichen Einschränkungen bei der kurzfristigen Vermietung für touristische Zwecke. Diese umfassten insbesondere bauordnungsrechtliche, gewerberechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Vorschriften sowie die Notwendigkeit von behördlichen Genehmigungen oder anderen Zustimmungen. Als Ergebnis erhielt der Mandant eine Stellungnahme, die ihm einen umfassenden Überblick über die Zulässigkeit der geplanten Vermietungen und mögliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken bot. Dank unserer umfassenden Beratung kann der Mandant seine Geschäftsstrategie hinsichtlich Airbnb-Vermietungen rechtsicher umsetzen und wirtschaftliche Risiken – durch die Anmietung oder den Kauf ungeeigneter Immobilien – erfolgreich vermeiden.

Grenzüberschreitende Umgründungen

Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen beauftragte ATTYS, um seinen Firmensitz von Deutschland nach Österreich zu verlegen. Zunächst ermittelten wir gemeinsam mit dem Mandanten, welche Umgründungsform nach dem EU-Umgründungsgesetz am besten zu seinem Vorhaben passt. Zudem stellten wir über unser Anwaltsnetzwerk den Kontakt zu einem geeigneten Partneranwalt in Deutschland her, der den Mandanten in den nach deutschem Recht relevanten Fragen unterstützte. Unsere Kanzlei erstellte alle notwendigen gesellschaftsrechtlichen Dokumente gemäß österreichischem Recht und koordinierte die grenzüberschreitende Umgründung mit den involvierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Über unseren strukturierten Prozess und unser breites Partnernetzwerk konnte die Verlegung des Firmenstandorts zügig erfolgen. 

Urheberrechtlicher Schutz für Möbeldesign

Ein Architekt trat mit der Frage an ATTYS heran, ob ein von ihm entworfenes Möbelstück urheberrechtlich geschützt werden kann. Nach einer Prüfung der beruflichen Befugnisse für Architekten, kamen wir zu dem Ergebnis, dass es Architekten erlaubt ist, Möbel zu designen und zu vertreiben, sie diese aber ohne interdisziplinäre Gesellschaft mit einem Tischler nicht selbst herstellen dürfen. Im nächsten Schritt analysierten wir die geeigneten Schutzmöglichkeiten für das Möbelstück: Möbel können urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie die erforderliche Gestaltungshöhe aufweisen, indem sie sich durch ihre individuelle Eigenart von anderen Erzeugnissen ähnlicher Art abheben. Außerdem kann ein Möbelstück auch als Geschmacksmuster geschützt werden, sofern es neu und eigenartig ist.