„Sehr geehrte Damen und Herren …“ – Sind diese Zeiten bald vorbei? Das könnte jetzt gegen die DSGVO verstoßen.

Ein Gericht in Österreich (Bezirksgericht Favoriten, 39 C 273/25d) hat gerade entschieden, dass die Verwendung geschlechtsspezifischer Anreden gegenüber Kunden deren Persönlichkeitsrechte verletzen kann – insbesondere, wenn diese um eine geschlechtsneutrale Anrede gebeten haben. Gestützt auf ein Urteil des EuGH (C-394/23) ist die Botschaft klar: Titel wie „Herr“ oder „Frau“ sind für geschäftliche Zwecke nicht erforderlich und können mehr schaden als nützen.

Fazit? Wenn Ihre Standardeinstellung „Sehr geehrte Damen und Herren“ lautet, sollten Sie diese Vorlage vielleicht überdenken.

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