Unbefugte Verwendung von Fotos – Risiken und die richtige Reaktion

Im Zeitalter von Social Media und digitalen Portfolios geht es schnell: Man nutzt das Foto einer anderen Person für die eigene Präsentation und erhält plötzlich einen rechtlichen Hinweis, der eine hohe Entschädigung fordert.

Was Sie wissen sollten:

  • Auch in nicht-kommerziellen Kontexten hat der Urheber grundsätzlich Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
  • Die Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab: kommerzielle vs. Nicht-kommerzielle Nutzung, Reichweite und Kontext der Nutzung.
  • Pauschalforderungen, die auf den üblichen professionellen Fotografien basieren, sind nicht immer gerechtfertigt – insbesondere in nicht-kommerziellen Fällen.
  • Schadenersatzansprüche bedürfen eines Verschuldensnachweises! Die bloße Nennung des Autors macht die Nutzung nicht regelmäßig.
  • Unwissenheit ist keine Verteidigung – prüfen Sie immer di Bildrechte, bevor Sie posten!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten:

  1. Überprüfen Sie die Urheberschaft des Antragstellers für das Foto.
  2. Prüfen Sie die Höhe der Forderung sorgfältig – ist sie verhältnismäßig?
  3. Bewerten Sie Ihren eigenen Fehlergrad – die erforderliche Sorgfalt ist unterschiedlich (z.B. Student ≠ Medienunternehmen).
  4. Rufen Sie uns an!

Profi-Tipps:

  • Verwenden Sie für Bilder immer rechtlich geprüfte Quellen – wie z.B. Stockfoto-Plattformen oder Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen
  • Mit einer frühzeitigen Rechtsberatung können Sie bares Geld sparen – sowohl bei der Verwendung von Fremdbildern als auch beider Abwehr überzogener Ansprüche.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns!