Wussten Sie, dass Musikinstrumente urheberrechtlichen Schutz genießen können?
Eine wegweisende Entscheidung des Obergerichts des Kantons Bern (HG 20 117) betrifft den Urheberrechtsschutz des Instruments „Hang“, einem handgespielten Schlaginstrument, das aus zwei Halbschalen aus Stahlblech besteht. Es wurde im Jahr 2000 in Bern, Schweiz, erschaffen und ist von Straßenmusikern auf der ganzen Welt bekannt.
Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, ob für ein Instrument mit den folgenden vier Designelementen Urheberrechtsschutz besteht: i) linsenförmige Gestalt, ii) zentrale Kuppel, iii) gegenüberliegendes Resonanzloch und iv) kreisförmige Klangfelder.
Das Gericht stellte fest, dass „obwohl die vier Elemente alle auf einfache geometrische Figuren reduziert werden können, führt die Kombination und das gesamte Erscheinungsbild zu einer unverwechselbaren Kombination von Merkmalen.“ Ausschlaggebend ist, ob ein Dritter dasselbe oder im Wesentlichen dasselbe Werk geschaffen hätte.
Folglich kam das Gericht zu der Entscheidung, dass das „Hang“ als Werk nach schweizerischem, deutschem und niederländischem Recht urheberrechtlich geschützt ist!
Hier finden Sie den Link zum gerichtlichen Entscheid:
https://panart.ch/files/images/OGer-BE-Urteil-Urheberrechtsschutz-HANG_2024-07-16-153539_rlll.pdf
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