Unbefugte Verwendung von Fotos – Risiken und die richtige Reaktion
Im Zeitalter von Social Media und digitalen Portfolios geht es schnell: Man nutzt das Foto einer anderen Person für die eigene Präsentation und erhält plötzlich einen rechtlichen Hinweis, der eine hohe Entschädigung fordert.
Was Sie wissen sollten:
- Auch in nicht-kommerziellen Kontexten hat der Urheber grundsätzlich Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab: kommerzielle vs. Nicht-kommerzielle Nutzung, Reichweite und Kontext der Nutzung.
- Pauschalforderungen, die auf den üblichen professionellen Fotografien basieren, sind nicht immer gerechtfertigt – insbesondere in nicht-kommerziellen Fällen.
- Schadenersatzansprüche bedürfen eines Verschuldensnachweises! Die bloße Nennung des Autors macht die Nutzung nicht regelmäßig.
- Unwissenheit ist keine Verteidigung – prüfen Sie immer di Bildrechte, bevor Sie posten!
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten:
- Überprüfen Sie die Urheberschaft des Antragstellers für das Foto.
- Prüfen Sie die Höhe der Forderung sorgfältig – ist sie verhältnismäßig?
- Bewerten Sie Ihren eigenen Fehlergrad – die erforderliche Sorgfalt ist unterschiedlich (z.B. Student ≠ Medienunternehmen).
- Rufen Sie uns an!
Profi-Tipps:
- Verwenden Sie für Bilder immer rechtlich geprüfte Quellen – wie z.B. Stockfoto-Plattformen oder Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen
- Mit einer frühzeitigen Rechtsberatung können Sie bares Geld sparen – sowohl bei der Verwendung von Fremdbildern als auch beider Abwehr überzogener Ansprüche.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns!