Unbefugte Verwendung von Fotos – Risiken und die richtige Reaktion
Im Zeitalter von Social Media und digitalen Portfolios geht es schnell: Man nutzt das Foto einer anderen Person für die eigene Präsentation und erhält plötzlich einen rechtlichen Hinweis, der eine hohe Entschädigung fordert.
Was Sie wissen sollten:
- Auch in nicht-kommerziellen Kontexten hat der Urheber grundsätzlich Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
- Die Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab: kommerzielle vs. Nicht-kommerzielle Nutzung, Reichweite und Kontext der Nutzung.
- Pauschalforderungen, die auf den üblichen professionellen Fotografien basieren, sind nicht immer gerechtfertigt – insbesondere in nicht-kommerziellen Fällen.
- Schadenersatzansprüche bedürfen eines Verschuldensnachweises! Die bloße Nennung des Autors macht die Nutzung nicht regelmäßig.
- Unwissenheit ist keine Verteidigung – prüfen Sie immer di Bildrechte, bevor Sie posten!
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten:
- Überprüfen Sie die Urheberschaft des Antragstellers für das Foto.
- Prüfen Sie die Höhe der Forderung sorgfältig – ist sie verhältnismäßig?
- Bewerten Sie Ihren eigenen Fehlergrad – die erforderliche Sorgfalt ist unterschiedlich (z.B. Student ≠ Medienunternehmen).
- Rufen Sie uns an!
Profi-Tipps:
- Verwenden Sie für Bilder immer rechtlich geprüfte Quellen – wie z.B. Stockfoto-Plattformen oder Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen
- Mit einer frühzeitigen Rechtsberatung können Sie bares Geld sparen – sowohl bei der Verwendung von Fremdbildern als auch beider Abwehr überzogener Ansprüche.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns!
Hinweis: Dieser Beitrag stellt lediglich eine generelle Information und keineswegs eine Rechtsberatung von ATTYS 05 Rechtsanwälte GmbH dar. Der Beitrag kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. ATTYS 05 Rechtsanwälte GmbH übernimmt keine Haftung, gleich welcher Art, für Inhalt und Richtigkeit des Beitrags.
